Konditionen

Mitgliedsbeiträge

Bei Aufnahme in die Mitgliedschaft wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 1.000,00 € erhoben.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich 150 EUR. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge kann von der Mitgliederversammlung jährlich neu festgesetzt werden.

Die Mitgliedsbeiträge sind ausschließlich gemäß § 5 der Satzung geregelt und zu erheben. Etwa-ige frühere Regelungen und Beitragsordnungen sollen keine Wirkung haben.